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Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting
Im Lohnsteuerabzugsverfahren steht Ehegatten die Möglichkeit offen, zu den bisherigen Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV die neue Steuerklasse IV plus Faktor zu wählen. Ziel des neuen Faktorverfahrens ist, den Lohnsteuereinbehalt möglichst exakt zu berechnen, so dass Nachzahlungen bei der Steuerveranlagung weitgehend vermieden werden können. Hier können Sie die Auswirkung der Steuerklassenwahl selbst berechnen.